nehmen jedoch keine Sach- oder Kombinationsleistungen des professionellen Pflegedienstes in Anspruch?
Zur Sicherung Ihres Pflegegeldanspruchs sind hier halbjährliche ( Pflegegrad 1 bis 3) – oder vierteljährliche (Pflegegrad 4 und 5) Pflegeberatungseinsätze durch einen Pflegedienst verpflichtend von Ihrer Pflegekasse vorgeschrieben.
Die Terminvergabe kann bei zu kurzfristiger Anmeldung problematisch werden und im Extremfall wird das Pflegegeld zunächst komplett von Ihrer Pflegekasse gestrichen.
Melden Sie sich daher bitte möglichst vorsorglich bei uns als „Pflichteinsatz-Patient/in“ an, sodass Sie keine Termine mehr verpassen werden.
Ihre Daten werden bei uns vertraulich gehandelt und datenschutzrechtlich sicher gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt an keine dritte Person.
Nach Erhalt Ihrer Daten werden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen zwecks Terminabstimmung melden. Die Nachweisformulare gehen am Tag des Beratungsbesuches direkt an Ihre Pflegekasse.
Meine Anmeldung:
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Ihr Vitalis-Pflegeteam
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Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie jederzeit erreichbar
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